Hier möchten wir Hilfsmittel für den Schulalltag sammeln:
Hilfsmittel für sehbehinderte und blinde Schüler / Schülerinnen werden oft von den zuständigen Krankenkassen bzw. den Sozialämtern (Eingliederungshilfe) auf Antrag übernommen. Bei den elektronischen Hilfsmitteln wie z.B. ein Notebook ist es wichtig, dass es kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist. So ist das Notebook für einen 10jährigen kein alltäglicher Gebrauchsgegenstand - für einem 17jährigen schon eher. Die Auswahl der Hilfsmittel sollte individuell für jeden Schüler angepasst sein, dieses erreicht man am besten mit Absprache der betreuenden Förderschullehrerin (Mobiler Dienst Sehen) und der zuständigen Schule. Eine gute Zusammenarbeit und Koordinierung aller Beteiligten erspart einem oft unnötige Nachversorgungsanträge.
Informationen zum rechtlichen Hintergrund von Hilfsmitteln:
- Hilfsmittelfestbeträge ab 2007
- Hilfsmittelfestbeträge ab 2008
- Tragende Gründe für die Hilfsmittelanpassung vom 16.10.2008
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgungab 7. Februar 2009
- Richtlinie Neufassung BfG Sehhilfen 2009
Weitere Informationen beim Gemeinsamen Bundesausschuss:
Prospekte, Flyer und Informationsmaterial Anderer:
- vom DBSV - Informationen zu Hilfsmitteln für Sehbehinderte
- Magazin der Reinecker Reha-Technik GmbH - Ein Blick ABC