Krankenkassenindividuelle Förderung
Durch die Krankenkassenindividuelle Förderung nach § 20c SGB V für die Förderung von örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen ist es uns möglich verschiedene Projekte zu realisieren.
Wie bedanken und recht herzlich für die Fördermittel bei den unten aufgeführten Krankenkassen und wünschen uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.